TAG- & NACHTRUF:  0 56 51 - 17 27         KONTAKT         logo   logo

Trauerfall

Ist der Tod eines Angehörigen Zuhause eingetreten, benachrichtigen Sie möglichst den Hausarzt Ihres Angehörigen. Ist dieser nicht zu erreichen, rufen Sie beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder die Notzentrale 112 an.

Der Arzt stellt Ihnen dann die erforderliche Todenbescheinigung aus.

Bei einem Todesfall in einem Seniorenheim, Krankenhaus, einer Einrichtung oder Hospiz, kümmert sich das Personal um die erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todenbescheinigung.

Rufen Sie uns nach Ausstellung der Todenbescheinigung an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und die Überführung Ihres Verstorbenen vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Überführung nicht sofort erfolgen muss!
Je nach Bundesland haben Sie nach dem Sterbefall 36 Stunden Zeit.




Benötigte Dokumente

· Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
· Personalausweis
· Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
· Todesbescheinigung (nur bei Sterbefall zu Hause)
· Rentennummern / Zusatzversicherungen
· Mitgliedskarte der Krankenkasse
· Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge)
· eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte).

Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, können wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein.

Unsere Dienstleistungen

0


0


0



· Überführungen von Verstorbenen vom Sterbeort

· Erledigung aller notwendigen Formalitäten

· Beratung über die verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten

· Transparente Kostenaufstellung

· Finanzierungsmöglichkeiten

· Terminierung und Organisation der Trauerfeier und Beisetzung

· Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer, Redner, Organist, Gärtner, Küster und der Friedhofsverwaltung

· Trauerreden individuell und weltlich erstellen und vortragen

· Gestalten der Traueranzeige, Danksagung, Trauerbriefen- und Karten

· Abmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherungsträger, Zusatzvorsorgekasse, Vereinen, Zeitung, ...

· Beantragung einer 3-Monatsvorschussrente

· Vielfältiges Sortiment an Särgen, Urnen und Bestattungswäsche

· Fachgerechte hygienische Versorgung und Einkleidung des Verstorbenen
(Auf Wunsch auch unter Mitwirkung der Angehörigen)

· Aufbahrung am offenen Sarg in unserer hauseigenen Trauerhalle oder bei Ihnen im Haus

· Bereitstellung unserer Trauerhalle für individuelle Feiern mit Pfarrer oder einem Redner

· Stellen einer zeitgemäßen Dekoration in der Trauerhalle und Kirche sowie deren Fotodokumentation

· Betreuung der Trauerfeier und Beisetzung

· Auslegen von Kondolenzbüchern


Für Sie im Dienst, an allen Tagen - 24 Stunden

Informationen & Service

Vorausverfügungen

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament

Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Erbschein

Der Erbschein muß beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen.

Rentenansprüche

Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden.
Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit, damit wir diesen für Sie einreichen können.

Lebens- und Sterbegeldversicherung

Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und melden diese für sie ab.

Krankenkasse

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit.
Ein Sterbegeld wird nicht gezahlt.

Haftungsausschluss

Die nachstehend aufgeführten Fragen und Antworten sind Auszüge der Fachliteratur für die wir keine Haftung übernehmen. Für eine rechtliche Beratung wenden sie sich bitte an Ihren Fachanwalt. Wir haben alle in unserem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Das ist eine Vollmacht für den Fall, dass jemand ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Dies kann auf körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen beruhen.

Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht wirksam errichten?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich nicht formgebunden, kann also sogar mündlich erteilt werden. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten empfiehlt es sie aber, die Vollmacht notariell zu erteilen. Der Notar klärt umfassend über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht auf, trifft Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und bewahrt vor allem vor einer fehlerhaften Abfassung der Vollmacht.

Welchen Bereich sollte die Vollmacht regeln?

Die Vollmacht sollte möglichst als sogenannte Generalvollmacht erteilt werden. Nur so ist gewährleistet, dass tatsächlich die von dem Vollmachtgeber ausgewählte Person alle Angelegenheiten wahrnehmen kann.

Erbrecht: Wer erbt nach dem Gesetz?

Gesetzliche Erben können immer nur Verwandte und Ehegatten sein. In erster Linie erben die Ehegatten und die Kinder. Nur wenn keine Kinder vorhanden sind, können entferntere Verwandte erben.

Was erbt ein Ehegatte?

Neben Kindern erbt ein Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Zusätzlich erhält ein Ehegatte im Fall des gesetzlichen Güterstandes ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich, insgesamt dann also die Hälfte.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Ist ein Kind, ein Ehegatte oder ein Elternteil von seinem gesetzlichen Erbteil von dem Erblasser ausgeschlossen, erhält er trotzdem etwas, nämlich den Pflichtteil. Dieser besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie kann ich ein Testament errichten?

Ein Testament kann nur persönlich errichtet werden. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Der Erblasser sollte darüber hinaus angeben, wann und wo das Testament errichtet wurde.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Gebühren der Errichtung richten sich nach dem Wert des Vermögens, über das ein Testament errichtet werden soll. Beträgt das Vermögen etwa 100.000 EUR kostet die reine Beurkundung des Testamentes etwa 250 EUR. Bei einem Vermögen von 500.000 EUR werden etwa 1.000 EUR fällig.

Wie kann ich sicher sein, dass mein Testament beachtet wird?

Sie sollten Ihr Testament bei einem Notar oder bei dem Amtsgericht hinterlegen oder es einer Vertrauensperson zur Verwahrung geben. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Testament nach Ihrem Ableben gefunden und beachtet wird.

Muss ich alle Schulden bezahlen, die der Erblasser hinterlassen hat?

Ja, grundsätzlich haftet ein Erbe für alle Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat. Die Haftung kann allerdings durch Ausschlagung ganz vermieden oder durch die Beantragung einer Nachlassverwaltung beschränkt werden.

Muss ich mir einen Erbschein besorgen?

Einen Erbschein benötigen Sie, um sich als berechtigter Erbe ausweisen zu können. Das ist etwa gegenüber Banken und dem Grundbuchamt erforderlich. Wenn Sie z.B. über ein Konto des Verstorbenen verfügen wollen, wird die Bank dies in der Regel nur bei Vorlage eines Erbscheines zulassen.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Gebühr beträgt etwa bei einem Nachlasswert von 100.000 EUR 207 EUR und bei einem Nachlasswert von 500.000 EUR 807 EUR.

Kann ich die Einzelheiten meiner Beerdigung bestimmen?

Ja. In der letztwilligen Verfügung kann der Erblasser den Erben als Auflage Einzelheiten der Beerdigung vorschreiben. Sicherer ist die Bestimmung der Einzelheiten zu Lebzeiten durch Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Das hat für die Erben den Vorteil, dass diese sich weder um den konkreten Ablauf noch um die Bezahlung kümmern müssen.

Wie kann ich die Erbschaft ausschlagen und was kostet das?

Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Für die Ausschlagung der Erbschaft wird ein Viertel der vollen Gebühr auf der Grundlage des Nachlasswerts berechnet. Bei einem Nachlasswert von 100.000 EUR sind das 51,75 EUR und bei einem Nachlasswert von 500.000 EUR 201,75 EUR.

Was bedeutet Testamentseröffnung?

Das Nachlassgericht eröffnet die amtlich verwahrte oder abgelieferte letztwillige Verfügung des Erblassers. Darüber wird eine Niederschrift gefertigt. Das Nachlassgericht verwahrt das Testament in den Nachlassakten und informiert die Beteiligten über den sie betreffenden Inhalt des Testaments.